Aktuelle Info zum Kindergartenbetrieb unter Pandemiebedingungen
Ausschluss von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen
Ausschluss von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen
Um das Infektionsrisiko für alle am Betrieb der Kindertageseinrichtung teilnehmenden Personen, für die Kinder ebenso wie für die Erzieherinnen und Erzieher und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Kita einen Ausschluss solcher Kinder von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung vor,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
- Fieber ab 38°C,
- trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
- Fieber ab 38°C,
Oberste Priorität hat hierbei weiterhin der Schutz der Gesundheit der Kinder und der Beschäftigten in den Einrichtungen. Deshalb dürfen ausschließlich gesunde Kinder betreut werden. Eltern müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die dokumentiert wird.
Weitere Informationen zu individuellen Situationen werden Ihnen Ihre Leiterinnen geben können.
Selbstverständlich haben alle Einrichtungen ein verbindliches Hygienekonzept erstellt.